Satzung

Satzung Ortsverbandes der Freien Wähler Möhrendorf

 

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verband führt den Namen

Freie Wähler Ortsverband Möhrendorf e.V. (Kurzbezeichnung: FW).

2. Er hat seinen Sitz in Möhrendorf. Seine Eintragung in das Vereinsregister ist herbeizuführen.

 

§ 2 Zweck

1. Der FW Ortsverband ist eine Vereinigung von freien und unabhängigen Bürgerinnen und Bürgern.

2. Zweck und Aufgabe des FW Ortsverbandes bestehen darin, den Bürgerinnen und Bürgern von Möhrendorf eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheiten in politischer, religiöser und kultureller Freiheit und Unabhängigkeit zu vertreten und mitzubestimmen.

3. Zur Verwirklichung der aktiven und politischen Mitarbeit sind bei allen Wahlen geeignete Persönlichkeiten als Kandidaten zu benennen und zu fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen über allen Parteiinteressen stehend, auch seitens des FW Ortsverbandes nicht an Weisungen gebunden, allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht zum Wohle von Möhrendorf und ihrer Bürger entscheiden.

4. Der FW Ortsverband erstrebt keinen Gewinn. Er ist gemeinnützig. Spenden und Beiträge dürfen nur zum satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.

5. Der FW Ortsverband ist berechtigt, überregionalen gleichgesinnten Vereinigungen beizutreten.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jeder Bürger, der mindestens 16 Jahre alt ist, werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft im FW Ortsverband Möhrendorf setzt zwingend voraus, dass der Bewerber in keinem Widerspruch zu Zweck und Ziel des FW Ortsverbands Möhrendorf steht. Er darf keiner politischen Partei angehören, ausgenommen der Bundesvereinigung der Freien Wähler (FW).

2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag, über den der Vorstandentscheidet, erworben.

3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

4. Der Austritt ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss schriftlich dem FW Ortsverband gegenüber erklärt werden.

5. Der Ausschluss kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei verbandsschädigendem Verhalten, vor allem bei Verstoß gegen die überparteilichen Grundsätze des FW Ortsverbandes Möhrendorf, ausgesprochen werden. Er erfolgt durch den Vorstand und bedarf einer 2/3 Mehrheit. Legt das betroffene Mitglied innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Ausschluss ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

 

§ 4 Beitrag

1. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliedersammlung festgesetzt. Der Beitrag ist bis spätestens 31. 3. eines jeden Kalenderjahres zu zahlen.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 5 Organe

Die Organe des FW Ortsverbandes Möhrendorf sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

 

§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus

a) dem ersten Vorsitzenden

b) dem zweiten Vorsitzenden

c) dem Schatzmeister

d) dem Schriftführer

e) dem Öffentlichkeitsreferenten

f) dem Referenten für Jugendarbeit

g) dem Referenten für Seniorenarbeit

h) dem Fraktionssprecher der FW Gemeinderatsfraktion

i) dem von den FW gestellten ersten Bürgermeister von Möhrendorf

2. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende, die alleinvertretungsberechtigt sind. Wird in der Satzung die Zuständigkeit des Vorstandes angesprochen, so ist der Vorstand im Sinne des § 26 BGB gemeint.

3. Die Wahl der Vorstandsmitglieder nach § 6 Absatz 1 a) bis g) erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren schriftlich und geheim mit einfacher Mehrheit. Die Vorstandsmitglieder nach § 6 Absatz 1h) bis i) gehört dem Vorstand kraft Amtes an.

4. Der erste Vorsitzende lädt unter Angabe der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen ein. Die Ladefrist beträgt fünf Werktage.

5. Der FW Ortsvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse des FW Ortsvorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.

6. Die Tätigkeit der FW Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens jährlich einmal einzuberufen. Es ist schriftlich unter Wahrung einer Ladungsfrist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung zu laden. Die Ladung erfolgt durch den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den zweiten Vorsitzenden.

2. Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fällen, für die nach dieser Satzung keine anderen Zuständigkeiten bestehen; namentlich beschließt sie

a) Wahl der Vorstandsmitglieder nach § 6 Abs. 1 a) bis e)

b) Wahl von zwei Kassenprüfern

c) Entgegennahme der Jahresberichte

d) Entlastung des Vorstandes

e) Wahl eines Ehrenvorsitzenden

3. Bei der Entschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

4. Auf schriftlichen Antrag und Begründung von mindestens ein ¼ aller Mitglieder des FW Ortsverbandes Möhrendorf hat der Vorstand binnen 4 Wochen eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

5. Über die Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer (im Verhinderungsfall von ihren Vertretern) zu unterschreiben.

 

§ 8 Aufstellung von Wahlvorschlägen

1. Der FW Ortsvorstand beruft die Mitglieder schriftlich zum Zweck der Aufstellung von Wahlvorschlägen entsprechend der gesetzlichen Frist ein.

2. Die Aufstellung der Wahlvorschläge durch die Mitgliederversammlung richtet sich nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.

3. Kandidaten dürfen keiner politischen Partei angehören, ausgenommen der Bundesvereinigung der Freien Wähler (FW).

 

§ 9 Satzungsänderungen

1. Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingehen.

2. Satzungsänderungen müssen mit einer 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden.

 

§ 10 Auflösung

1. Die Auflösung des Ortsverbandes kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

2. Die Auflösung des Ortsverbandes kann nur erfolgen, wenn

a) 2/3 der satzungsmäßig Stimmberechtigten anwesend sind und

b) wiederum 2/3 dieser Anwesenden dies beschließen.

3. Im Fall der Auflösung des FW Ortsverbandes Möhrendorf wird das gesamte Vermögen des FW Ortsverbandes Möhrendorf einem gemeinnützigen Zweck nach Beschluss der Mitgliederversammlung zugeführt.

 

§ 11 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt nach Genehmigung der Mitgliederversammlung in Kraft.

Sie ersetzt die Satzung vom 14. April 1999.

 

Von der Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2013 beschlossen.